AM-Klasse

 

Fahrzeug  Bemerkung
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 45 km/h, mit max. 50 ccm (Verbrennungsmotor) bzw. max. 4kW Nenndauerleistung (Elektromotor)  Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 ccm Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren max. 4 kW. Vierrädige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg. Leermasse.

Voraussetzungen

 

Alter ab 16 Jahre
Allgemeine Eignung 
Sehtest beim Optiker
Antrag bei der zuständigen Behörde
Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe Kurs)
TÜV-Gebühr
Passbilder
Fahrschulgebühren

 

Vorgeschriebener Mindestumfang

 

Theoretische Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 min. 
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90 min.

Praktische Ausbildung
Notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs im Straßenverkehr

Sonderfahrten sind nicht vorgeschrieben.

Einschluss: keine