C-Klasse

 

Fahrzeug Bemerkung
C

Kraftwagen von mehr als 3,5  zulässige Gesamtmasse und Anhänger max. 750 kg, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz.

 

Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung. 
Vorbesitz Kl. B

Mindestalter: 21 Jahre

                   18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen)

Einscluss:      C1

Voraussetzungen

 

Alter ab 18 Jahre
Allgemeine Eignung 
Vorbesitz Kl. B erforderlich
Sehtest beim Augenarzt
Antrag bei der zuständigen Behörde
Großer Erste Hilfe Kurs (8 Doppelstunden)
TÜV-Gebühr
Passbilder
Fahrschulgebühren

 

Vorgeschriebener Mindestumfang

 

Theoretische Ausbildung
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 min.

Zusatzstoff:
Vorbesitz B: 10 Doppelstunden á 90 min.
Vorbesitz C1 oder D1: 4 Doppelstunden á 90 min. 
Vorbesitz D: 2 Doppelstunden á 90 min. 

Praktische Ausbildung
Notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs im Straßenverkehr

Sonderfahrten:
5 x Überland
2 x Autobahn
3 x Nachtfahrt

Besonderheit
Beinhaltet ist die Klasse C1.
Im gewerbl. Verkehr erst ab 21 Jahren.
Geltungsdauer 5 Jahre.
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch ärztliche Untersuchung und augenärztlichen Sehtest.