C1-Klasse

 

Fahrzeug Bemerkung
C1

Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse bis max. 7,5 t zulässige Gesamtmasse.

 

Mit Anhänger max. 750 kg zul. Gesamtmasse.
Vorbesitz Kl. B erforderlich.
Ab 50 Jahre nur befristet erteilt.

Voraussetzungen

 

Alter ab 18 Jahre
Allgemeine Eignung 
Vorbesitz Kl. B erforderlich
Ärztliche Untersuchung notwendig (Hausarzt)
Sehtest beim Augenarzt
Antrag bei der zuständigen Behörde
Großer Erste Hilfe Kurs (8 Doppelstunden)
TÜV-Gebühr
Passbilder
Fahrschulgebühren

 

Vorgeschriebener Mindestumfang

 

Theoretische Ausbildung
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 min.
Zusatzstoff:: 6Doppelstunden á 90 min.

Praktische Ausbildung
Notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs im Straßenverkehr

Sonderfahrten:
3x Überland
1x Autobahn
1x Nachtfahrt

Besonderheit
Geltungsdauer bis zum 50 Lebensjahr, 
danach jeweils alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung und augenärztlichen Sehtest notwendig.