L-Klasse

 

Fahrzeug Bemerkung
L

Zugmaschinen die nach der Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h.

 

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, auch

selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge

. jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Vorsicht:

Wer mit der Klasse L Fahrzeugkombinationen mit höherer Geschwindigkeit als 25 km/h führt, begeht eine Straftat!

Voraussetzungen

Alter ab 16 Jahre
Allgemeine Eignung 
Sehtest beim Optiker
Antrag bei der zuständigen Behörde
Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe Kurs)
TÜV-Gebühr
Passbilder
Fahrschulgebühren

 

Vorgeschriebener Mindestumfang

Theoretische Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 min. 
bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse 6 Doppelstunden.
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90 min. Theoretische Prüfung.

Praktische Ausbildung
keine.