L-Klasse
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Fahrzeug | Bemerkung |
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L
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Zugmaschinen die nach der Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h.
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Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge . jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. Vorsicht: Wer mit der Klasse L Fahrzeugkombinationen mit höherer Geschwindigkeit als 25 km/h führt, begeht eine Straftat! |
Voraussetzungen |
Alter ab 16 Jahre
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Vorgeschriebener Mindestumfang |
Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
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