T-Klasse
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Fahrzeug | Bemerkung |
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T
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Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.
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Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit - ab 16 Jahren bis 40 km/h - ab 18 Jahren bis 60 km/h für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (Jeweils auch mit Anhängern)
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Voraussetzungen |
Alter ab 16 Jahre
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Vorgeschriebener Mindestumfang |
Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung Theoretische und Praktische Prüfung Besonderheit
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