T-Klasse

 

Fahrzeug Bemerkung
T

Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.

 

Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

- ab 16 Jahren bis 40 km/h

- ab 18 Jahren bis 60 km/h für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

(Jeweils auch mit Anhängern)

 

Voraussetzungen

Alter ab 16 Jahre
Allgemeine Eignung 
Sehtest beim Optiker
Antrag bei der zuständigen Behörde
Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe Kurs)
TÜV-Gebühr
Passbilder
Fahrschulgebühren

 

Vorgeschriebener Mindestumfang

Theoretische Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 min. 
bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse 6 Doppelstunden
klassenspezifischer Stoff: 6Doppelstunden á 90 min.

Praktische Ausbildung
Notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs mit Anhänger.
Technische Aufgaben am Fahrzeug.

Sonderfahrten sind nicht vorgeschrieben

Theoretische und Praktische Prüfung

Besonderheit
Beinhaltet ist die Klasse L