B-Klasse
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Fahrzeug |
Bemerkung
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B |
Kraftwagen bis max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse,auch mit Anhänger von max. 750 kg zul.Gesamtmasse. Max. 8 Sitzplätze außer Fahrzeugführer.
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Beim Mitführen schwerer Anhänger kommt es auf die zulässige Gesamtmasse der Kombination an: Bis 3,5t zGM Kombinationsgewicht genügt Klasse B.
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Voraussetzungen |
Alter ab 18 Jahre (17 Jahre bei Begleitetem Fahren oder Brufsausbildung zum Berufskraftfahrer o.ä.)
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Vorgeschriebener Mindestumfang |
Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung Besonderheit |