B-Klasse

 

Fahrzeug

Bemerkung

 

B

Kraftwagen bis max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse,auch mit Anhänger von max. 750 kg zul.Gesamtmasse. Max. 8 Sitzplätze außer Fahrzeugführer.

 

Beim Mitführen schwerer Anhänger kommt es auf die zulässige Gesamtmasse der Kombination an: Bis 3,5t zGM Kombinationsgewicht genügt Klasse B.

 

Voraussetzungen

 

Alter ab 18 Jahre (17 Jahre bei Begleitetem Fahren oder Brufsausbildung zum Berufskraftfahrer o.ä.)
Allgemeine Eignung
Sehtest beim Optiker
Antrag bei der zuständigen Behörde
Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe Kurs)
TÜV-Gebühr
Passbilder
Fahrschulgebühren

 

Vorgeschriebener Mindestumfang

 

Theoretische Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 min. 
bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90 min.

Praktische Ausbildung
Notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs im Straßenverkehr

Sonderfahrten:
5 x Überland
4 x Autobahn
3 x Nachtfahrt

Besonderheit
Beinhaltet ist die Klasse AM, und L