A-Klasse

 

Fahrzeug Bemerkung

A

 

Krafträder mit und ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h.

 Dreirädrige Kraftfahrzeuge von mehr als 50 ccm oder einer bbH von mehr als 45 km/h und einer Motorleistung über 15 kW

 

Voraussetzungen

 

Erwerb:         direkt

Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg

                   21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW

                   20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem  Vorbesitz

                   der Klasse A2, ist nur eine praktisch Prüfung erforderlich

 Einschluss:   AM,A1,A2

allgemeine Eignung 
Sehtest beim Optiker
Antrag bei der zuständigen Behörde
Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe Kurs)
TÜV-Gebühr
Passbilder
Fahrschulgebühren

 

 

Vorgeschriebener Mindestumfang bei keinem Vorbesitz der Klasse A2

 

Theoretische Ausbildung
 
Grunstoff: 6 Doppelstunden a 90 min.
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 min.

Praktische Ausbildung
Notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs im Straßenverkehr.

Sonderfahrten:
5 x Überland
4 x Autobahn
3 x Nachtfahrt

Besonderheit