Mit der praktischen Ausbildung kann aber schon nahezu zeitgleich begonnen werden. Dies hängt ganz vom Lerntyp und den persönlichen Bedürfnissen des Fahrschülers ab (Zeit, Schule, Lehre, etc.).
Ist der Pflichtanteil der Unterrichtsstunden erreicht und der Prüfungsantrag von der Behörde bearbeitet, kann die theoretische Prüfung bis zu drei und die praktische einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Während der Prüfung wird der Prüfer Dir ausschließlich die Richtung angeben.
Vor oder nach der Prüfungsfahrt kann und darf der Prüfer Dir Fragen stellen. Zum Beispiel:
„Wo am Fahrzeug schaltet man das Abblendlicht ein?“
„Wie kann man kontrollieren, ob das Standlicht funktioniert?“
„Zeigen Sie mir die Kontroll-Leuchte für das Fernlicht!“
„Bitte betätigen Sie die Warnblinkanlage!“
„Prüfen Sie die Profiltiefe am Reifen!“
„Wie kontrollieren Sie den Reifendruck?“
Solche Fragen nennt man „Sicherheitskontrolle“. Wer so eine Frage nicht beantworten kann, fällt nicht durch die praktische Prüfung!
Bitte diese Unterlagen rechtzeitig vorbereiten: