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FRAGEN & ANTWORTEN

1 // WIE LÄUFT DIE AUSBILDUNG THEORIE / PRAXIS AB?

  • Zuerst ist eine theoretische Ausbildung (Unterricht) zu durchlaufen. Es gibt hierbei einen Grundstoff und einen Zusatzstoff für die jeweilige Ausbildungsklasse. In dieser Phase werden die Grundlagen vermittelt, die später als Fundament bei der praktischen Ausbildung dienen soll und dem Fahrschüler helfen soll sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten.

Mit der praktischen Ausbildung kann aber schon nahezu zeitgleich begonnen werden. Dies hängt ganz vom Lerntyp und den persönlichen Bedürfnissen des Fahrschülers ab (Zeit, Schule, Lehre, etc.).

2 // WANN DARF ICH DIE PRÜFUNG MACHEN?

Ist der Pflichtanteil der Unterrichtsstunden erreicht und der Prüfungsantrag von der Behörde bearbeitet, kann die theoretische Prüfung bis zu drei und die praktische einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

3 // STELLT DER PRÜFER FRAGEN WÄHREND DER PRÜFUNG?

Während der Prüfung wird der Prüfer Dir ausschließlich die Richtung angeben.

Vor oder nach der Prüfungsfahrt kann und darf der Prüfer Dir Fragen stellen. Zum Beispiel:
„Wo am Fahrzeug schaltet man das Abblendlicht ein?“
„Wie kann man kontrollieren, ob das Standlicht funktioniert?“
„Zeigen Sie mir die Kontroll-Leuchte für das Fernlicht!“
„Bitte betätigen Sie die Warnblinkanlage!“
„Prüfen Sie die Profiltiefe am Reifen!“
„Wie kontrollieren Sie den Reifendruck?“

Solche Fragen nennt man „Sicherheitskontrolle“. Wer so eine Frage nicht beantworten kann, fällt nicht durch die praktische Prüfung!

4 // WAS BENÖTIGT MAN FÜR DEN FÜHRERSCHEINANTRAG?

Bitte diese Unterlagen rechtzeitig vorbereiten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Anmeldebestätigung der Fahrschule
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung