Kraftwagen bis maximal 3,5 t zulässige Gesamtmasse, mit Anhänger von maximal 750 kg zulässige Gesamtmasse. Maximal 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Beim Mitführen schwerer Anhänger kommt es auf die zulässige Gesamtmasse der Kombination an: Bis 3,5t zGM Kombinationsgewicht genügt Klasse B.
Theoretische Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 min.
bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90 min.
Praktische Ausbildung
Notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs im Straßenverkehr
Sonderfahrten:
5 x Überland
4 x Autobahn
3 x Nachtfahrt
Besonderheit
Beinhaltet ist die Klasse AM, und L
Kombination aus Fahrzeug der Kl. B und Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Vorbesitz Kl. B erforderlich.
Theoretische Ausbildung:
Keine - diese wurde mit dem Erwerb der Klasse B gemacht.
Praktische Ausbildung:
Notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs mit Anhänger.
Sonderfahrten
3 x Überland
1 x Autobahn
1 x Nachtfahrt
Besonderheit
Praktische Prüfung
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bbH von mehr als 45 km/h und einer max. Motorleistung bis zu 15 kW
Theoretische Ausbildung:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 min.
Klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 min.
Praktische Ausbildung:
Notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs im Straßenverkehr.
Sonderfahrten
5 x Überland
4 x Autobahn
3 x Nachtfahrt
Besonderheit
Beinhaltet ist die Klasse AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 38 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Theoretische Ausbildung:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 min.
Klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 min.
Praktische Ausbildung:
Notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs im Straßenverkehr.
Sonderfahrten
5 x Überland
4 x Autobahn
3 x Nachtfahrt
Krafträder mit und ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge von mehr als 50 ccm oder einer bbH von mehr als 45 km/h und einer Motorleistung über 15 kW.
Theoretische Ausbildung:
Grundstoff: 6 Doppelstunden a 90 min.
Klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 min.
Praktische Ausbildung:
Notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs im Straßenverkehr.
Sonderfahrten
5 x Überland
4 x Autobahn
3 x Nachtfahrt
Fahrrad mit Hilfsmotor max. 25 km/h.
Theoretische Ausbildung:
Grundstoff 6 Doppelstunden à 90 min.
Praktische Ausbildung:
2 Fahrstunden.
Besonderheit
Kein Führerschein
Zweirädrige Kleinkrafträder bis max. 50 ccm und max 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.
Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 ccm Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren max. 4 kW. Vierrädige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg. Leermasse.
Theoretische Ausbildung:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 min.
Klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90 min.
Praktische Ausbildung:
Notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs im Straßenverkehr.
Sonderfahrten
Sonderfahrten sind nicht vorgeschrieben.
Einschluss
Keine.
Kraftwagen von mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse und Anhänger max. 750 kg, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung.
Theoretische Ausbildung:
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 min.
Zusatzstoff:
- Vorbesitz B: 10 Doppelstunden á 90 min.
- Vorbesitz C1 oder D1: 4 Doppelstunden á 90 min.
- Vorbesitz D: 2 Doppelstunden á 90 min.
Praktische Ausbildung:
Notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs im Straßenverkehr.
Sonderfahrten
5 x Überland
2 x Autobahn
3 x Nachtfahrt
Besonderheit
Beinhaltet ist die Klasse C1.
Im gewerbl. Verkehr erst ab 21 Jahren.
Geltungsdauer 5 Jahre.
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch ärztliche Untersuchung und augenärztlichen Sehtest.
Kombination aus Lkw über 7,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhänger mehr als 750 kg zul. Gesamtmasse, Sattel-Kfz über über 7,5 t zul. Gesamtmasse.
Im gewerbl. Verkehr erst ab 21 Jahren. Vorbesitz Kl. C erforderlich. Nur befristet erteilt.
Theoretische Ausbildung:
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 min.
Zusatzstoff:: 4 Doppelstunden á 90 min.
Praktische Ausbildung:
Notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs im Straßenverkehr.
Sonderfahrten
5 x Überland
2 x Autobahn
3 x Nachtfahrt
Besonderheit
Beinhaltet ist die Klasse C1E und T.
Bei Vorbesitz D1 oder D wird automatisch D1E oder DE eingetragen.
Im gewerbl. Verkehr erst ab 21 Jahren.
Geltungsdauer 5 Jahre.
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch ärztliche Untersuchung und augenärztlichen Sehtest.
Zugmaschinen, die nach der Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, und mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h.
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge.
Jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Theoretische Ausbildung:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 min.
Bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse 6 Doppelstunden.
Klassenspezifischer Stoff:
2 Doppelstunden á 90 min. Theoretische Prüfung.
Praktische Ausbildung:
Keine.
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach der Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h.
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
- ab 16 Jahren bis 40 km/h
- ab 18 Jahren bis 60 km/h für Zugmaschinen, sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
(jeweils auch mit Anhängern)
Theoretische Ausbildung:
Grundstoff:
12 Doppelstunden á 90 min.
bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff:
6 Doppelstunden á 90 min.
Praktische Ausbildung:
Notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs mit Anhänger.
Technische Aufgaben am Fahrzeug.
Sonderfahrten
Nicht vorgeschrieben.
Besonderheit
Beinhaltet ist die Klasse L und AM